Tarife
Die Schulgelder werden durch den Gemeinderat Frick im Rahmen des Budgets bewilligt. Die Beteiligung der einzelnen Gemeinden an den Schulgeldern ist unterschiedlich.
Haben Sie Fragen zur Berechnung der Unterrichtskosten und den Rabatten? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir erstellen Ihnen gerne eine Berechnung und beantworten Ihre Fragen.
Subvention
Die der Musikschule Frick angeschlossenen Gemeinden beteiligen sich bei Volksschülern und bei den Schulentlassenen bis zu 50 % an den Kosten des subventionsberechtigten Angebots.
Beachten Sie die Regelung im Reglement der Musikschule.
Geschwisterrabatt
Die Gemeinden gewähren zur finanziellen Entlastung einen grosszügigen Geschwisterrabatt.
Bei 2 an der Musikschule angemeldeten Kindern je 20 %,
bei 3 und mehr Kindern je 30 %.
Der Geschwisterrabatt wird auf subventionierte Angebote gewährt.
Subventionierter Elternbeitrag
- für Schülerinnen und Schüler der 2. – 9. Klasse
- für Schulentlassene bis 20 Jahre (Wittnau bis 18 Jahre)
- ansonsten gilt der nicht subventionierte Erwachsenentarif (z. B. für 1. Klasse und Erwachsene)
- auf den untenstehenden Preisen ist die Subvention bereits abgezogen. Sie entsprechen den Kosten für die Eltern.
Gemeinden Böztal, Densbüren, Eiken, Frick, Herznach-Ueken, Oberhof, Wölflinswil, Zeihen
Einzelunterricht 25 Minuten | wöchentlich | CHF 596.00 / Semester |
Einzelunterricht 30 Minuten | wöchentlich | CHF 695.00 / Semester |
Einzelunterricht 35 Minuten | wöchentlich | CHF 794.00 / Semester |
Einzelunterricht 40 Minuten | wöchentlich | CHF 893.00 / Semester |
Gruppenunterricht * 3er-Gruppe 50 Minuten oder 2er-Gruppe 35 Minuten |
wöchentlich | CHF 397.00 / Semester |
Gemeinden Gipf-Oberfrick, Oeschgen, Wittnau
Einzelunterricht 25 Minuten | wöchentlich | CHF 596.00 / Semester |
Einzelunterricht 30 Minuten | wöchentlich | CHF 794.00 / Semester |
Einzelunterricht 35 Minuten | wöchentlich | CHF 993.00 / Semester |
Einzelunterricht 40 Minuten | wöchentlich | CHF 1191.00 / Semester |
Gruppenunterricht * 3er-Gruppe 50 Minuten oder 2er-Gruppe 35 Minuten |
wöchentlich | CHF 397.00 / Semester |
* Gruppenunterricht: Für Blockflöte, Trommel und Gesang
Nicht subventionierter Tarif (Erwachsenentarif)
- für Erwachsene (ab 20 Jahren, Wittnau ab 18 Jahren)
- für Kindergartenkinder und 1. Klasse
Einzelunterricht 14-täglich
25 Minuten | CHF 775.00 / Semester |
35 Minuten | CHF 1033.00 / Semester |
45 Minuten | CHF 1292.00 / Semester |
50 Minuten | CHF 1550.00 / Semester |
60 Minuten | CHF 1808.00 / Semester |
Einzelunterricht wöchentlich
25 Minuten | CHF 1550.00 / Semester |
35 Minuten | CHF 2067.00 / Semester |
40 Minuten | CHF 2325.00 / Semester |
45 Minuten | CHF 2583.00 / Semester |
50 Minuten | CHF 2842.00 / Semester |
Termine
Anmeldung | |
- aufs neue Schuljahr | 31. Mai |
- aufs Semester (wenn verfügbare Kapazität) | 1. Dezember |
Die Anmeldung verlängert sich ohne rechtzeitige Abmeldung bis 31. Mai um ein Jahr. |
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Abmeldung Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat |
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- per Ende Schuljahr | 31. Mai |
- per Ende Semester | mittels schriftlichem Gesuch |
Aus dem Reglement der Musikschule (Schüleraufnahme & Abmeldungen)
O 511 Der Eintritt ist in der Regel nur auf Beginn eines Schuljahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter Musikschule.
O 512 Die Aufnahme der Schüler in die Musikschule Frick ist davon abhängig, ob genügend Instrumentallehrpersonen mit den notwendigen Voraussetzungen für das entsprechende Instrumentalfach, geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung stehen und bei Gruppenunterricht genügend Anmeldungen vorliegen.
O 513 Die Anmeldung erfolgt über das Musikschulsekretariat in Frick (Online-Formular).
O 514 Anmeldungen sind erst gültig, wenn der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen ist.
O 515 Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist der 31. Mai.
O 521 Abmeldungen sind auf Ende jedes Schuljahres möglich, in begründeten Ausnahmefällen auch auf Ende des ersten Semesters. Bei Austritt während des Semesters wird kein Schulgeld zurückerstattet, und die Wohngemeinde kann ihren Kostenanteil zusätzlich in Rechnung stellen (ausgenommen bei Wegzug).
O 522 Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat.
O 523 Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet.
O 524 Letzter Termin für Abmeldungen ist der 31. Mai. In Ausnahmefällen kann bis 1. Dezember ein schriftlich begründetes Gesuch für die Abmeldung auf Ende des ersten Semesters an den Schulleiter Musikschule gestellt werden.
Musikschulreglement Stand: 30.05.2024