Tarife

Die Schulgelder werden durch den Gemeinderat Frick im Rahmen des Budgets bewilligt. Die Beteiligung der einzelnen Gemeinden an den Schulgeldern ist unterschiedlich.

Haben Sie Fragen zur Berechnung der Unterrichtskosten und den Rabatten? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir erstellen Ihnen gerne eine Berechnung und beantworten Ihre Fragen.

Subvention
Die der Musikschule Frick angeschlossenen Gemeinden beteiligen sich bei Volksschülern und bei den Schulentlassenen bis zu 50 % an den Kosten des subventionsberechtigten Angebots.
Beachten Sie die Regelung im Reglement der Musikschule.

Geschwisterrabatt
Die Gemeinden gewähren zur finanziellen Entlastung einen grosszügigen Geschwisterrabatt.
Bei 2 an der Musikschule angemeldeten Kindern je 20 %,
bei 3 und mehr Kindern je 30 %.
Der Geschwisterrabatt wird auf subventionierte Angebote gewährt.

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Subventionierter Elternbeitrag

Gemeinden Böztal, Densbüren, Eiken, Frick, Herznach-Ueken, Oberhof, Wölflinswil, Zeihen

Einzelunterricht 25 Minuten wöchentlich CHF 596.00 / Semester
Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich CHF 695.00 / Semester
Einzelunterricht 35 Minuten wöchentlich CHF 794.00 / Semester
Einzelunterricht 40 Minuten wöchentlich CHF 893.00 / Semester
Gruppenunterricht *
3er-Gruppe 50 Minuten oder 2er-Gruppe 35 Minuten
wöchentlich CHF 397.00 / Semester

Gemeinden Gipf-Oberfrick, Oeschgen, Wittnau

Einzelunterricht 25 Minuten wöchentlich CHF 596.00 / Semester
Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich CHF 794.00 / Semester
Einzelunterricht 35 Minuten wöchentlich CHF 993.00 / Semester
Einzelunterricht 40 Minuten wöchentlich CHF 1191.00 / Semester
Gruppenunterricht *
3er-Gruppe 50 Minuten oder 2er-Gruppe 35 Minuten
wöchentlich CHF 397.00 / Semester

 * Gruppenunterricht: Für Blockflöte, Trommel und Gesang

Nicht subventionierter Tarif (Erwachsenentarif)

Einzelunterricht 14-täglich

25 Minuten CHF 775.00 / Semester
35 Minuten CHF 1033.00 / Semester
45 Minuten CHF 1292.00 / Semester
50 Minuten CHF 1550.00 / Semester
60 Minuten CHF 1808.00 / Semester

Einzelunterricht wöchentlich

25 Minuten CHF 1550.00 / Semester
35 Minuten CHF 2067.00 / Semester
40 Minuten CHF 2325.00 / Semester
45 Minuten CHF 2583.00 / Semester
50 Minuten CHF 2842.00 / Semester

 

Termine

Anmeldung  
- aufs neue Schuljahr 31. Mai
- aufs Semester (wenn verfügbare Kapazität) 1. Dezember

 

Die Anmeldung verlängert sich ohne rechtzeitige Abmeldung bis 31. Mai um ein Jahr.

 

Abmeldung
Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat
 
- per Ende Schuljahr 31. Mai
- per Ende Semester mittels schriftlichem Gesuch

 

Aus dem Reglement der Musikschule (Schüleraufnahme & Abmeldungen)

O 511 Der Eintritt ist in der Regel nur auf Beginn eines Schuljahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter Musikschule.

O 512 Die Aufnahme der Schüler in die Musikschule Frick ist davon abhängig, ob genügend Instrumentallehrpersonen mit den notwendigen Voraussetzungen für das entsprechende Instrumentalfach, geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung stehen und bei Gruppenunterricht genügend Anmeldungen vorliegen.

O 513 Die Anmeldung erfolgt über das Musikschulsekretariat in Frick (Online-Formular).

O 514 Anmeldungen sind erst gültig, wenn der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen ist.

O 515 Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist der 31. Mai. 

O 521 Abmeldungen sind auf Ende jedes Schuljahres möglich, in begründeten Ausnahmefällen auch auf Ende des ersten Semesters. Bei Austritt während des Semesters wird kein Schulgeld zurückerstattet, und die Wohngemeinde kann ihren Kostenanteil zusätzlich in Rechnung stellen (ausgenommen bei Wegzug).

O 522 Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat.

O 523 Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet.

O 524 Letzter Termin für Abmeldungen ist der 31. Mai. In Ausnahmefällen kann bis 1. Dezember ein schriftlich begründetes Gesuch für die Abmeldung auf Ende des ersten Semesters an den Schulleiter Musikschule gestellt werden.

Musikschulreglement Stand: 30.05.2024