Anmeldung, Abmeldung, Fachwechsel

Musikschulsemester

1. Semester: 18. August 2025 - 25. Januar 2026
2. Semester: 26. Januar 2026 - 5. Juli 2026

Fristen

Mutationen können jeweils bis am 31. Mai resp. 30. November für das Folgesemester eingereicht werden. Bei Kursen gelten die Angaben auf der Ausschreibung.

Reglement

Es gilt das Reglement der Musikschule Frick. Das vollständige Reglement finden Sie hier.

Anmeldung

Fristen

Einstieg 1. Semester: 31. Mai
Einstieg 2. Semester: 30. November

Alle Anmeldungen bitte mit dem Anmeldeformular einreichen.

Mit der Anmeldung stimmen Sie dem Reglement der Musikschule Frick zu.
Die Anmeldung läuft bis zur Abmeldung automatisch weiter, es gelten die verbindlich festgelegten Abmeldetermine.

Zur Anmeldung

Abmeldung

Fristen

Per Ende Schuljahr: 31. Mai bei der Lehrperson
Per Ende Semester: 1. Dezember via Gesuch an die Schulleitung.

Für eine Abmeldung sprechen Sie bitte mit der Lehrperson oder füllen Sie das Formular aus. Bei Instrumentenwechsel gilt dies ebenso.
Ihre Abmeldung über das Onlineformular wird direkt der Lehrperson zugestellt. Die Lehrperson wird Ihre Abmeldung an die Administration weiterleiten. Sie erhalten nach der Verarbeitung durch die Musikschuladministration eine Bestätigung.
Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet. Reglement der Musikschule § 523 – 525.

Abmeldung innerhalb des Schuljahres
Auf Ende des 1. Semesters kann bis 1. Dezember ein schriftliches Gesuch an die Leitung der Musikschule gestellt werden. Reglement der Musikschule § 525.

Zum Abmeldeformular

Fachwechsel

Fristen

Per Ende Schuljahr: 31. Mai

Per Ende Semester: 1. Dezember via Gesuch an die Schulleitung.

Wenn Sie das Fach wechseln möchten, melden Sie sich bitte mit dem Abmeldeformular vom Unterricht ab oder sprechen Sie mit der aktuellen Lehrperson über den Fachwechsel. Für die Anmeldung für das neue Fach füllen Sie das Anmeldeformular aus. Sie erhalten im Juni eine Zuteilungsbestätigung für das neue Fach sowie eine Bestätigung zur Abmeldung.

Aus dem Reglement der Musikschule (Schüleraufnahme & Abmeldungen)

O 511 Der Eintritt ist in der Regel nur auf Beginn eines Schuljahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter Musikschule.
O 512 Die Aufnahme der Schüler in die Musikschule Frick ist davon abhängig, ob genügend Instrumentallehrpersonen mit den notwendigen Voraussetzungen für das entsprechende Instrumentalfach, geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung stehen und bei Gruppenunterricht genügend Anmeldungen vorliegen.
O 513 Die Anmeldung erfolgt über das Musikschulsekretariat in Frick (Online-Formular).
O 514 Anmeldungen sind erst gültig, wenn der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen ist.
O 515 Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist der 31. Mai.
O 521 Abmeldungen sind auf Ende jedes Schuljahres möglich, in begründeten Ausnahmefällen auch auf Ende des ersten Semesters. Bei Austritt während des Semesters wird kein Schulgeld zurückerstattet, und die Wohngemeinde kann ihren Kostenanteil zusätzlich in Rechnung stellen (ausgenommen bei Wegzug).
O 522 Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat.
O 523 Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet.
O 524 Letzter Termin für Abmeldungen ist der 31. Mai. In Ausnahmefällen kann bis 1. Dezember ein schriftlich begründetes Gesuch für die Abmeldung auf Ende des ersten Semesters an den Schulleiter Musikschule gestellt werden. Musikschulreglement Stand: 30.05.2024