Ab- und Ummeldung

Alle Anmeldungen bitte mit dem Anmeldeformular bis zum 31. Mai einreichen. Zur Anmeldung.

Abmeldung

Einreichefrist: 31. Mai

Abmeldungen per Ende Schuljahr müssen bis 31. Mai eingehen.
Für eine Abmeldung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Bei Instrumentenwechsel gilt dies ebenso.
Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet. Reglement der Musikschule § 523 – 525.

Abmeldung innerhalb des Schuljahres
Auf Ende des 1. Semesters (ca. 25. Januar) kann per 1. Dezember ein schriftliches Gesuch an die Leitung der Musikschule gestellt werden. Reglement der Musikschule § 525.

Fachwechsel

Einreichefrist: 31. Mai

Wenn Sie das Fach wechslen möchten, melden Sie sich bitte mit dem untenstehenden Abmeldeformular vom Unterricht ab. Für das neue Fach füllen Sie das Anmeldeformular aus. Sie erhalten im Juni eine Zuteilungsbestätigung für das neue Fach sowie eine Bestätigung zur Abmeldung.

Reglement der Musikschule Frick

Es gilt das Reglement der Musikschule Frick. Das ganze Reglement finden Sie hier.

Aus dem Reglement der Musikschule (Schüleraufnahme & Abmeldungen)

O 511 Der Eintritt ist in der Regel nur auf Beginn eines Schuljahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter Musikschule.
O 512 Die Aufnahme der Schüler in die Musikschule Frick ist davon abhängig, ob genügend Instrumentallehrpersonen mit den notwendigen Voraussetzungen für das entsprechende Instrumentalfach, geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung stehen und bei Gruppenunterricht genügend Anmeldungen vorliegen.
O 513 Die Anmeldung erfolgt über das Musikschulsekretariat in Frick (Online-Formular).
O 514 Anmeldungen sind erst gültig, wenn der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen ist.
O 515 Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr ist der 31. Mai.
O 521 Abmeldungen sind auf Ende jedes Schuljahres möglich, in begründeten Ausnahmefällen auch auf Ende des ersten Semesters. Bei Austritt während des Semesters wird kein Schulgeld zurückerstattet, und die Wohngemeinde kann ihren Kostenanteil zusätzlich in Rechnung stellen (ausgenommen bei Wegzug).
O 522 Abmeldungen erfolgen über die Instrumentallehrperson an das Musikschulsekretariat.
O 523 Ohne rechtzeitige und vollständige Abmeldung bleibt der Schüler für das folgende Schuljahr angemeldet.
O 524 Letzter Termin für Abmeldungen ist der 31. Mai. In Ausnahmefällen kann bis 1. Dezember ein schriftlich begründetes Gesuch für die Abmeldung auf Ende des ersten Semesters an den Schulleiter Musikschule gestellt werden. Musikschulreglement Stand: 30.05.2024

Abmeldeformular